AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MARC ANTÓN Medien KG

Stand: 01.01.2023

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Lieferungen und Zahlungen sowie für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und der MARC ANTÓN Medien KG. Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, sowie ergänzende Absprachen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB an. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt und gelten als vom Vertragspartner genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe in schriftlicher Form gegenüber der MARC ANTÓN Medien KG widerspricht.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

a) Falls keine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

b) Die MARC ANTÓN Medien KG behält sich vor Aufträge nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen ist die MARC ANTÓN Medien KG berechtigt, wegen des Inhalts oder der technischen Form hiervon zurückzutreten. Ersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden.

c) Die Preise gelten ab dem Tag des Vertragsschlusses für 2 Monate. Ist der Auftrag innerhalb dieses Zeitraums aus Gründen, die nicht von der MARC ANTÓN Medien KG zu vertreten sind, nicht abgeschlossen, so ist MARC ANTÓN Medien KG berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen einschließlich einer etwaigen Erhöhung der Umsatzsteuer durch Preiserhöhung in entsprechendem Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.

d) Der Auftrag wird vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich erteilt. Mit Eingang der Bestellung ist der Auftrag verbindlich. Die MARC ANTÓN Medien KG behält es sich vor, Aufträge schriftlich zu bestätigen.

e) Bestellte Aufträge, Aufträge auf Guthabenbasis, Gutscheine und vorbezahlte Aufträge sind innerhalb von 24 Monaten abzunehmen. Werden die Aufträge nicht innerhalb dieses Zeitrahmens abgenommen, entfällt die Verpflichtung der MARC ANTÓN Medien KG zur Lieferung von Leistungen.  

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

a) Angebote der MARC ANTÓN Medien KG sind grundsätzlich unverbindlich. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus den im Angebot genannten Preisen. Sämtliche Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll, usw. werden gesondert in Rechnung gestellt.

b) Die MARC ANTÓN Medien KG kann zur Deckung des Auftrages bis zu 85 % der vereinbarten Summe im Voraus bei Auftragserteilung verlangen. Alle Barauslagen, die über den geschäftlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Die Standard-Zahlweise (wenn nicht ausdrücklich andere Zahlungsweisen vereinbart wurden) bei Filmen mit Realfilmanteil ist wie folgt:
60 % nach Auftragserteilung, 40 % nach Fertigstellung

Die Standard-Zahlweise bei Animationen, Erklärfilmen und anderen rein digitalen Inhalten ist wie folgt:
50 % nach Auftragserteilung, 50 % nach Fertigstellung

Die Standard-Zahlweise für Unternehmen mit Sitz im Ausland ist wie folgt:
85 % nach Auftragserteilung, 15 % nach Fertigstellung.

c) Erhält die MARC ANTÓN Medien KG nach Bereitstellung einer Erstansicht oder einer Ansicht innerhalb eines Projektfortschritts über E-Mail, Cloud, FTP oder Datenträger innerhalb von 7 Arbeitstagen keine Rückantwort des Kunden, so gilt das Projekt für diesen Abschnitt als vom Kunden genehmigt und freigegeben. Die MARC ANTÓN Medien KG ist dann berechtigt den Fortschritt nach der Standard-Zahlweise oder der gesondert vereinbarten Zahlweise abzurechnen.

Erfolgt nach Abschluss eines Projektes innerhalb von drei Wochen keine finale Abnahme durch den Kunden, ist die MARC ANTÓN Medien KG berechtigt, den noch offenen Restbetrag nach Ablauf dieser Frist in Rechnung zu stellen.

d) Werden gebuchte Aufträge vom Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach definiertem Produktionsdatum oder des vereinbarten Ausführungszeitraumes abgenommen, ist die MARC ANTÓN Medien KG berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 50 % bis zu 85 % des vereinbarten Honorars zu verlangen.

Wird ein fest gebuchter Produktionstermin nicht wahrgenommen, ist die MARC ANTÓN Medien KG berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 85 % des vereinbarten Honorars zu berechnen.Ist keine Produktionszeit oder -datum vereinbart, tritt dieser Paragraph automatisch nach zwei Monaten in Kraft. Insbesondere gilt dies bei Buchung oder Bestellung von mehreren Filmen und nachfolgender geringerer Abnahme. In diesem Fall ist die MARC ANTÓN Medien KG nicht nur berechtigt 50 % Ausfallhonorar auf die nicht abgenommenen Filme zu erheben, sondern auch eventuell eingeräumte Mengenrabatte auf die bereits abgenommenen Filme nachzufordern.

Antwortet der Auftraggeber nicht oder nur teilweise auf Anfragen des Auftragnehmers und steht die mangelnde Kooperation des Auftraggebers dem vollständigen Abschluss eines Filmprojekts entgegen, so kann die MARC ANTÓN Medien KG nach dreimaliger Aufforderung, spätestens aber nach vier Wochen der ersten Aufforderung den Gesamtbetrag in Rechnung stellen. 

e) Für den Fall, dass aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen des Auftraggebers der Arbeitsaufwand über der bei Auftragserteilung genannten Höhe liegt, behält sich die MARC ANTÓN Medien KG entsprechende Preisanpassungen vor.

f) Werden vom Auftraggeber während eines laufenden Projekts weitergehende Leistungen verlangt, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, so werden die Arbeiten nach der aktuellen Preisliste der MARC ANTÓN Medien KG berechnet.

g) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das von MARC ANTÓN Medien KG genannte Konto zu überweisen. Ab dem 15. Tag nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen fällig.

h) Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Rechnungsbetrages nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

i) Die MARC ANTÓN Medien KG ist berechtigt, für anfallende Kommunikations- und Bearbeitungskosten je Rechnungsstellung eine Pauschale von 9,50 € je Rechnung zu erheben.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben alle gelieferten Waren, Bildrechte sowie sämtliches Produktionsmaterial Eigentum der MARC ANTÓN Medien KG. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

 

5. Urheberrecht

a) Das uneingeschränkte Urheberrecht am Bildmaterial liegt bei MARC ANTÓN Medien KG, außer es wird dem Auftraggeber explizit überschrieben.

b) Die MARC ANTÓN Medien KG hat das ausdrückliche Recht, das erstellte Bild- und Tonmaterial in allen Medien zur Eigendarstellung zu nutzen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

c) Der Auftraggeber erklärt, dass durch die Überlassung von Bild-, Ton- und Schriftmaterial keine Rechte Dritter verletzt. Die MARC ANTÓN Medien KG wird von Ansprüchen Dritter, die durch Urheberrechtsverletzungen des zu bearbeitenden Materials entstehen sollten, freigestellt.

d) Die MARC ANTÓN Medien KG untersagt die Vervielfältigung aller von MARC ANTÓN Medien KG hergestellten Medien sowie die Unkenntlichmachung der Urheberschaft. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

 

6. Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die MARC ANTÓN Medien KG von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht.

b) Die bei Vervielfältigung eventuell anfallenden GEMA-Gebühren hat allein der Auftraggeber zu tragen. Ihm ist bekannt, dass die MARC ANTÓN Medien KG zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommen wird.

c) Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für alle Inhalte der bei der MARC ANTÓN Medien KG bestellten Produkte. Egal ob Print, elektronische Medien, Video, Internet oder Mail. Die MARC ANTÓN Medien KG ist von jeglicher Haftung bezüglich der Inhalte freigestellt.

d) Der Auftraggeber verpflichtet sich, insbesondere bei Animationen im 3D-Bereich, lesbare Dateien für MARC ANTÓN bereitzustellen. Diese sind im Wesentlichen die Dateiformate OBJ (Wavefront 3D-Objektdatei) und FBX (3D-Format von Autodesk) und STP (STEP – Standard für den Austausch von Produktdaten). Der Auftraggeber sorgt außerdem dafür, dass die Dateien einen Detailgrad haben, der dem Projekt angemessen ist, um Mehrarbeit zu vermeiden (keine nicht sichtbaren Elemente, Schrauben, Verbindungen...). Wenn MARC ANTÓN durch das Aufbereiten von Objektdaten Mehrarbeit entsteht, die bei Angebotserstellung nicht ersichtlich war, oder die zu bearbeitenden Dateien des Kunden sich nicht nach den o.g. Kriterien richten, dann ist MARC ANTÓN berechtigt, diese Mehrarbeit zu den aktuell gültigen Stundensätzen auf den Angebotspreis hinzuzurechnen und dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

7. Geheimhaltung, Datenschutz

a) Die MARC ANTÓN Medien KG verpflichtet sich, die ihr überlassenen Daten vertraulich zu behandeln sowie alle Sachverhalte und Informationen, die ihr durch das Geschäftsverhältnis bekannt werden, geheim zu halten, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder zugängliche Informationen handelt. Name, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers werden von der MARC ANTÓN Medien KG ausschließlich zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. 

b) Die MARC ANTÓN Medien KG haftet nicht für Daten und Dokumente des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.

c) Die MARC ANTÓN Medien KG ist berechtigt, jedes Filmprojekt eines Kunden mit dessen Firmennamen zu verknüpfen und zum Zwecke der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

 

8. Liefertermine

a) Die MARC ANTÓN Medien KG ist bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten. Voraussetzungen hierfür sind:

– schriftliche Auftragserteilung mit konkreter Beschreibung des Auftragsumfangs

– Einhaltung der Zahlungsvereinbarungen

– rechtzeitige Vorlage der Ausgangsmaterialien

– Freigaben und sonstige Angaben des Auftraggebers

– zeitnahe und konstruktive Mitarbeit des Auftraggebers

 

b) Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn das an die MARC ANTÓN Medien KG übergebene Material mangelhaft ist, oder der Arbeitsablauf durch Streiks, höhere Gewalt, technische Defekte oder sonstige Umstände gestört wird, die von der MARC ANTÓN Medien KG nicht zu vertreten sind. 

c) Die MARC ANTÓN Medien KG ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.

 

9. Gewährleistung, Haftungsausschluss

a) Reklamationen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 8 Kalendertagen nach Lieferung geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Leistung als akzeptiert. Die MARC ANTÓN Medien KG ist nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

b) Das Recht auf Einstellung oder Minderung der Zahlung besteht nicht, sofern die Reklamation aufgrund des Auftraggebers, seinen Mitarbeitern oder seinen Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Personen, die nicht durch MARC ANTÓN Medien KG beauftragt wurden, verursacht wurde oder wenn einer der Punkte unter Paragraph 3 greift

c) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine etwaige Reklamation selbst oder durch die Beauftragung Dritter beseitigen zu lassen.

d) Die MARC ANTÓN Medien KG haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder nachweislichen Vorsatz entstanden sind, jedoch maximal in Höhe des Auftragswertes.

e) Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz auf Seite des Auftraggebers, wenn Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen infolge technischer Betriebsstörungen oder höherer Gewalt oder Nichteinhaltung der Zahlungsziele eingetreten sind

f) Für Mängel, die auf Versäumnissen des Auftraggebers bzw. auf unvollständigen, unrichtigen oder unleserlichen Vorlagen beruhen, haftet die MARC ANTÓN Medien KG nicht.

g) Bei elektronischer Lieferung, zum Beispiel per E-Mail, haftet die MARC ANTÓN Medien KG nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten, jedoch nicht für deren Verlust oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg.

h) Die elektronische und postalische Übermittlung von Texten oder Dateien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

i) Die MARC ANTÓN Medien KG übernimmt keine Haftung für die bei ihr eingelagerten Materialien. Sollte das zur Bearbeitung an die MARC ANTÓN Medien KG übergebene Ausgangsmaterial des Auftraggebers durch Stromausfall, technische Schäden oder in sonstiger Weise beschädigt werden, ohne dass grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die MARC ANTÓN Medien KG nur zum Ersatz des reinen Materialwertes verpflichtet.

j) Es obliegt der Pflicht des Auftraggebers, das Master vor der Weiterverarbeitung zu prüfen.

 

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsverbindung ergeben, ist Augsburg. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.

 

11. Schlussbestimmungen

a) Sollte einer der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so verpflichten sich die Parteien, diese rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend auch dann, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte, die von beiden Parteien bei Vertragsabschluss nicht erkannt wurde.

b) Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder dieser AGB.

c) Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

 

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